Beitrags- und Gebührenordnung

 

 

1. Wilkauer Anglerverein "Die Petrijünger" e.V.

 

 

Der Vorstand 

 

 des 

 

 1.Wilkauer Anglervereins „ Die Petrijünger“ e.V.

 

 hat am 03.08.2017 folgende

 

 Beitragsordnung beschlossen bzw. präzisiert:

 

§ 1  Grundsatz 

 

 Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie etwaige Gebühren. Über die Höhe der finanziellen Verpflichtungen entscheidet der Vorstand jährlich neu. Diese Mitteilung erfolgt in der Jahreshauptversammlung des jeweiligen Kalenderjahres( für das darauffolgende Jahr).

 

 

§ 2  Beschlüsse 

 

(1) Der Vorstand beschließt die Höhe des Jahresbeitrags, die Aufnahmegebühr sowie die Gebühr für nicht geleistete Aufbaustunden.

 

(2) Die festgesetzten Beiträge gelten ab dem Jahr 2018 und werden zur Jahreskassierung  im Dezember erhoben.

 

 

 § 3  Mitgliedsbeiträge

 Aufnahmegebühr

 

Beitragsklassen

Aufnahmegebühr (einmalig)

 

Erwachsene

 

 

75,00 €

 

Kinder/ Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)

 

 

35,00 €

 

 

 

Jährlicher Vereinsbeitrag

 

Beitragsklassen

aktiv

passiv *

 

Erwachsene

 

 

50,00 €

 

25,00 €

 

Kinder/ Jugendliche (bis Vollendung 18. Lebensjahr)

 

 

25,00 €

 

12,50 €

 

 

* passiv bedeutet – OHNE Angelberechtigung des Anglerverbandes

 

 

 Versäumte Arbeitsstunden

 

50,00 € *

* Jugendliche und Rentner müssen keine Arbeisstunden ableisten

 

 

 

 

 

 § 4 Fälligkeit

 

 Die Beitragszahlung erfolgt  zur Jahreskassierung bzw. bei  Neuaufnahmen  zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein.

 

 § 5 Vereinsaustritt

 

Der Vereinsaustritt ist nur jährlich zum 31.12. eines Kalenderjahres zulässig und vorab schriftlich bzw. per Email zu erklären. Desweiteren werden alle Mitglieder automatisch ausgeschlossen, wenn sie ihre Beitragszahlungen an den Verein/ AVS nicht bis zum 31.01. des nächsten Kalenderjahres geleistet haben.

 

 § 6 Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch den Vorstandsbeschluss vom 03.08.2017 in Kraft.

Frühere Beitragsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.

 

 

W.-H., d. 03.08.2017

 

Gez. Ronald Arlt

1.Vorsitzender

 

 

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